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Erklärung zur Barrierefreiheit
Das CMBB ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webauftritt des CMBB, der unter www.cmbb-fcmh.de und www.cmbb-fcmh.de/en abrufbar ist.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website inklusive ihrer mobilen Webansichten ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019 und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0) vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
- Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Karten.
- Links können unverständlich sein.
- Die Hierarchie der Überschriften wird teilweise nicht eingehalten.
- Einige Tabellen sind nicht korrekt ausgezeichnet oder werden zur Positionierung von Inhalten eingesetzt.
- Manche Listen haben nur einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
- Nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) liegen in einer barrierefreien Form vor.
- Auf der Startseite werden keine Informationen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
- Einige Seiten liegen nicht einsprachig vor.
Im Auftritt wird eine Vielzahl an Dokumenten (Dateiformate von Büroanwendungen, z.B. PDF-Dateien) bereitgestellt, ein Großteil wurde vor dem 23.09.2018 erstellt. Angesichts der Menge konnten diese Dokumente noch nicht umgestellt werden. Wir bemühen uns, sie sukzessive in ein barrierefreies Format zu überführen. Manche Dokumente werden von Dritten geliefert und liegen nicht barrierefrei vor.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.08.2020 erstellt.
Methodik der Prüfung: Selbstbewertung
Die Erklärung wurde zuletzt am 05.02.2021 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Das CMBB arbeitet daran, bestehende Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@cmbb-fcmh.de mit Nennung des Problems sowie einem Link zur betroffenen Seite. Auch Anregungen oder Fragen zur Umsetzung der Barrierefreiheit können Sie gerne an diese Mailadresse schicken.
Durchsetzungsverfahren
Das CMBB ist darum bemüht, Ihre Anfragen innerhalb von sechs Wochen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik beim Regierungspräsidium in Gießen wenden.
Für das Durchsetzungsverfahren ist zuständig:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Regierungspräsidium Gießen
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Tel.: +49 641 303-2901
Fax.: +49 611 32764 4036
E-Mail: LBIT@rpgi.hessen.de
Link zum Web-Auftritt
Weiterführende Links
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
- Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) vom 16. September 2019
- Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0)
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG)